AGB

      Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)  

§ 1 
Heilpraktiker Gesetz

Thai Massage als Wellness-Anwendungen

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Thai Massage in Deutschland nicht als Therapie im Sinne des geltenden Heilpraktiker Gesetzes von 1939 anerkannt ist. Es werden keine Diagnosen gestellt, Symptome behandelt oder irgendwelche Heilversprechen abgegeben. Thai Massagen können bei Vorliegen einer Erkrankung weder verordnete Medikamente oder Therapien noch den Besuch bei einem Arzt oder Heilpraktiker ersetzen.
Unsere Massagen sind reine Wellness-Anwendungen, die allein der allgemeinen Entspannung, dem Wohlbefinden und der Gesundheitsprävention dienen. Sollten Kunden Krankheiten des Bewegungsapparates oder der inneren Organen haben oder vermuten, Haut- oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen, kürzlich erfolgte operative Eingriffe oder eine Schwangerschaft vorliegen, so sollte zunächst durch einen Arzt geklärt werden, ob eine Thai Massage unter diesen Voraussetzungen als geeignete Maßnahme oder gar als kontraindiziert zu betrachten ist.
 


§ 2 
Haftungsausschluss

Sollten trotz fachkundiger Anwendung vermeidbare Folgeschäden auftreten, die darauf zurückzuführen sind, dass ein Kunde Ausschlussgründe verschwiegen oder bagatellisiert hat, so ist die Masseurin und die Geschäftsinhaber der BaanThai Massage von jeder Haftung freigestellt. Gleiches gilt auch für Schäden, die dadurch entstehen, weil ein Ausschlussgrund dem Kunden selbst nicht bekannt und dieser für die Masseurin oder die Geschäftsinhaber nicht erkennbar war. Bei Vorliegen oder der Vermutung einer gesundheitlichen Störung muss vor Beginn einer Wellness-Anwendung unbedingt ärztlicher Rat eingeholt werden.
 


§ 3
 Einschränkungen für die Anwendung von Thai Massagen

Bei der Anwendung von Thai Massagen müssen gesundheitliche Aspekte unbedingt berücksichtigt werden. Bestimmte Erkrankungen bzw. gesundheitliche Störungen können eine Behandlung unter Umständen einschränken oder gar ausschließen. Wir behalten uns das Recht vor, in bestimmten Fällen Thai Massagen oder andere Wellness-Anwendungen abzulehnen.
 

§ 3a 
Relative Kontraindikationen (Erkrankungen die eine Thai Massage zumindest einschränken)

Stark erhöhter Blutdruck
Venenentzündungen oder ausgeprägte Venen schwäche
Schwangerschaft
Frische Knochenbrüche oder kürzlich erfolgte operative Interventionen
Unfälle die weniger als 48 Stunden zurückliegen
Schwere neurologische oder psychische Störungen
Diabetes mellitus
Allergien

§ 3b
 Absolute Kontraindikationen (Erkrankungen die eine Thai Massage in der Regel komplett ausschließen)

Krebserkrankungen
Akute Infektionen einhergehend mit Fieber
Immunschwäche
Fortgeschrittene Herzinsuffizienz und die Gefahr eine Herzinfarktes
Thrombosen und Gefäßerkrankungen mit erhöhtem Thrombembolierisiko
Schwere Rheumatische Erkrankungen
Entzündungen der Muskeln- und Gelenke
Alkoholisierter Zustand
Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenabhängigkeit
Ausgeprägte Osteoporose und bestimmte Deformitäten des Achsenskelettes



§ 4
 Preisliste

Es gilt immer die jeweils aktuellste Preisliste. Die vorher gültige Preisliste verliert mit dem Erscheinen der neuen Preisliste ihre Gültigkeit.
 


§ 5 
Gutscheine, Gültigkeit und Übertragbarkeit

Die regelmäßige Verjährungsfrist von Gutscheinen der Baan-Thai-Massage beträgt 1 Jahr nach Ausstellungsdatum. Auf jedem Gutschein wird das Ausstellungsdatum vermerkt. Im Falle einer Verjährung kann die Baan-Thai-Massage die Leistung verweigern. Auf das Einlösen eines Gutscheines erfolgt keine Barauszahlung. Gutscheine sind in der Regel übertragbar. Für eine Gutschein Einlösung ist eine Terminvereinbarung erforderlich und der Gutschein muss zum Termin vorgelegt werden.
 


§ 6
 Terminvereinbarungen und Termine

Durch einen Reservierungsvorgang, Terminvereinbarung, ob telefonisch, mündlich oder schriftlich, kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Eine Termin absage oder -Verschiebung muss durch beide Parteien mindestens 24 Stunden vorher erfolgen.
Erfolgt eine nicht rechtzeitige Termin Absage oder erscheint ein Kunde nicht zum fest vereinbarten Termin, so behält sich die Baan-Thai-Massage das Recht vor (§ 615 Satz 1 BGB), für die zum vereinbarten Termin zu erbringende Leistung eine Vergütung von bis zu 100% der sonst für die erbrachte Leistung fälligen Vergütung zu verlangen.
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